Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der cloudbasierten Qualitätsmanagement-Software KAIZA

Software-as-a-Service (SaaS) – ausschließlich für Unternehmer

AnbieterinWWT Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Anschriftc/o Nils Wiemeler, Öhlmühle 10, 20357 Hamburg
VertretungsberechtigtNils Wiemeler, Geschäftsführer
RegisterAmtsgericht Hamburg, HRB 199587
USt-IdNr.DE463470220
Kontaktinfo@wwt-solutions.de
SoftwareKAIZA
FassungVersion 1.0, Stand 09.08.2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Präambel

Die Anbieterin entwickelt und betreibt eine cloudbasierte Software zur Unterstützung von Qualitätsmanagement-Prozessen, insbesondere zur strukturierten Problemlösung nach der 8D-Methodik, zum Reklamations- und Maßnahmenmanagement, zur Erstellung und Pflege von Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen (FMEA) sowie zur Auswertung von Fehler-, Reklamations- und Qualitätskennzahlen.

Die Software ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Kunden. Sie trifft keine qualitätsbezogenen Entscheidungen, ersetzt keine fachliche Bewertung und garantiert weder die Konformität des Qualitätsmanagementsystems des Kunden mit Normen oder Kundenanforderungen noch das Bestehen von Audits oder Zertifizierungen.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieterin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der WWT Solutions UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht Hamburg, HRB 199587 („Anbieterin“) und dem Kunden („Kunde“) über die Bereitstellung der cloudbasierten Qualitätsmanagement-Software KAIZA („Software“) sowie über damit im Zusammenhang stehende Support-, Einrichtungs- und Nebenleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge über gleichartige Leistungen, ohne dass die Anbieterin erneut auf sie hinweisen müsste.

(5) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Sie ist unter [https://8d-reporting.vercel.app/agb, https://<fmea-vercel-domain>/agb und https://<cmp-vercel-domain>/agb] abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Begriffsbestimmungen

„Software“ ist die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung der Anbieterin beschriebene cloudbasierte Anwendung der Anbieterin einschließlich der freigeschalteten Module, Benutzeroberflächen, Schnittstellen, Vorlagen, Dokumentationen, Updates und Upgrades.

„Module“ sind die einzeln buchbaren Funktionsbereiche der Software, insbesondere 8D-Report/Problemlösung, Reklamations- und Maßnahmenmanagement, FMEA, Auswertung und Kennzahlen sowie weitere in der Leistungsbeschreibung genannte Bereiche.

„Kundendaten“ sind sämtliche Daten, Inhalte, Dokumente und Dateien, die der Kunde, seine Nutzer oder von ihm zugelassene Dritte in die Software einstellen, importieren, über Schnittstellen übermitteln oder innerhalb der Software erzeugen lassen, einschließlich Fehlerbeschreibungen, Bildern, Zeichnungen, Prüf- und Messdaten sowie Lieferanten- und Kundenbezügen.

„QM-Aufzeichnungen“ sind Kundendaten, die beim Kunden Nachweischarakter haben, insbesondere 8D-Reports, Maßnahmennachweise, Wirksamkeitsprüfungen und FMEA-Stände.

„Nutzer“ sind die vom Kunden autorisierten natürlichen Personen, denen der Kunde den Zugriff auf die Software ermöglicht.

„Partnerzugang“ ist ein vom Kunden eingerichteter oder freigegebener Zugang für Dritte, insbesondere Lieferanten oder Kunden des Kunden, zur gemeinsamen Bearbeitung von Vorgängen.

„Leistungsbeschreibung“ ist die jeweils gültige Beschreibung des Funktions- und Leistungsumfangs gemäß Angebot, Bestellformular, Produktdokumentation oder Website der Anbieterin.

„Verfügbarkeit“ ist die technische Erreichbarkeit der produktiven Instanz der Software am Übergabepunkt gemäß § 13.

§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge: (a) die individuelle Vereinbarung (Angebot, Auftrag, Bestellformular, Auftragsbestätigung), (b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, (c) die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung, (d) diese AGB.

(2) Abweichend von Absatz 1 gehen die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung allen übrigen Vertragsbestandteilen vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist.

(3) Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Dokumenten gilt die speziellere Regelung.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, elektronischer Geschäftsverkehr

(1) Die Darstellung der Software und der Leistungspakete auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch (a) Bestätigung der Bestellung durch die Anbieterin in Textform, (b) Freischaltung des Zugangs, oder (c) Annahme eines Angebots der Anbieterin durch den Kunden innerhalb der Bindungsfrist.

(3) Die zur Registrierung erforderlichen Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten. Die für den Kunden handelnde Person sichert zu, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, Registrierungen und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden gemäß § 312i Abs. 2 BGB abbedungen. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert und dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 5 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden die Software für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit und gewährt Speicherplatz für Kundendaten. Der Vertrag ist auf die zeitlich befristete Überlassung von Software und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen gerichtet. Ein Erwerb von Eigentum oder Rechten am Quellcode findet nicht statt.

(2) Übergabepunkt für die Leistungen der Anbieterin ist der Routerausgang des von ihr genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Systemen des Kunden ist nicht Leistungsgegenstand.

(3) Nicht geschuldet sind – vorbehaltlich ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung – insbesondere: Qualitätsmanagement-, Prozess- oder Unternehmensberatung, Rechtsberatung, die normkonforme Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems des Kunden, Auditbegleitung, Datenmigration aus Altsystemen, Datenbereinigung, kundenspezifische Programmierung, Schulungen sowie die inhaltliche Prüfung von Kundendaten oder von Ergebnissen der Software.

§ 6 Leistungsumfang, Module, Weiterentwicklung

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, den gebuchten Modulen und der Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit schuldet die Anbieterin nicht; insbesondere begründen Werbeaussagen, Präsentationen, Demonstrationen oder öffentliche Äußerungen keine Beschaffenheitsvereinbarung, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, insbesondere Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Kernleistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. § 19 bleibt unberührt.

(3) Als Beta-, Vorschau-, Test- oder Pilotfunktionen gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewährleistung und ohne Service Level bereitgestellt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Eine Nutzung dieser Funktionen für produktive QM-Nachweise erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

(4) Die Anbieterin erbringt die Leistungen unter Einsatz der Plattform der Supabase Pte. Ltd, Singapur, die ihrerseits die Infrastruktur von Amazon Web Services nutzt. Primärer Speicherort der Kundendaten ist die AWS-Region eu-central-1 (Frankfurt am Main). Die Anbieterin ist berechtigt, Rechenzentrums-, Hosting- und sonstige Unterauftragnehmer einzusetzen und die eingesetzte Infrastruktur zu wechseln, sofern der primäre Speicherort innerhalb der Europäischen Union verbleibt.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die eingesetzten Anbieter Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind und dass ein Zugriff aus Drittstaaten, insbesondere zu Support- und Wartungszwecken, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) sowie ergänzender Schutzmaßnahmen. Einzelheiten, einschließlich der jeweils aktuellen Unterauftragnehmerliste, ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der Datenschutzdokumentation. § 18 bleibt unberührt.

(6) Einrichtungs-, Onboarding-, Integrations-, Migrations- und Schulungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 7 Zweckbestimmung, keine Norm- und Zertifizierungsgarantie

(1) Die Software unterstützt den Kunden bei der Umsetzung qualitätsbezogener Anforderungen, beispielsweise aus ISO 9001, IATF 16949, ISO 13485, ISO 10002, VDA-Bänden oder dem AIAG-VDA-FMEA-Handbuch. Die Anbieterin schuldet weder die Konformität des Qualitätsmanagementsystems des Kunden mit diesen oder anderen Normen, Kunden- oder Branchenanforderungen noch das Bestehen von Zertifizierungs-, Überwachungs-, Kunden- oder Behördenaudits.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und Aktualität seiner Eingaben und Bewertungen, insbesondere für Ursachenanalysen, Bewertungszahlen (z. B. Bedeutung, Auftreten, Entdeckung, Aufgabenpriorität, Risikoprioritätszahl), Maßnahmenfestlegungen, Wirksamkeitsnachweise, Freigaben und Fristen.

(3) Normtexte, Methodenhandbücher und Formblätter Dritter (insbesondere DIN-, EN- und ISO-Normen sowie VDA- und AIAG-Publikationen) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht mitlizenziert. Die Software bildet lediglich methodische Strukturen ab. Erforderliche Lizenzen für Normtexte und Handbücher hat der Kunde selbst zu erwerben.

(4) Die Software wird nicht als validierte Software im Sinne regulierter Umgebungen bereitgestellt. Anforderungen aus GxP-Regelwerken, 21 CFR Part 11, ISO 13485 oder vergleichbaren Vorgaben – insbesondere Computersystemvalidierung, Validierungsdokumentation, Änderungsqualifizierung und elektronische Signaturen im regulatorischen Sinne – werden nur erfüllt, soweit dies ausdrücklich gesondert vereinbart und vergütet ist.

(5) Die Software ist kein Medizinprodukt, kein Bestandteil einer Sicherheitsfunktion und nicht für den Einsatz in Steuerungs-, Freigabe- oder Überwachungsprozessen bestimmt, bei denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu Personen-, Umwelt- oder erheblichen Sachschäden führen kann.

(6) Elektronische Freigaben, Bestätigungen und Unterschriften innerhalb der Software dienen der internen Nachvollziehbarkeit. Sie stellen keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung dar, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Rechtswirkung von Vorgängen, Zusammenarbeit mit Dritten

(1) In der Software erstellte, versandte oder bereitgestellte Vorgänge – insbesondere Reklamationen, 8D-Reports, Sperrmitteilungen, Sofortmaßnahmen, Belastungsanzeigen oder Maßnahmenaufforderungen – ersetzen keine rechtswirksamen Erklärungen gegenüber Dritten. Dies gilt insbesondere für Mängelrügen (§ 377 HGB), Fristsetzungen, Mahnungen, Kündigungen sowie Erklärungen, die eine Verjährung hemmen oder Ansprüche wahren sollen. Der Kunde hat solche Erklärungen zusätzlich auf dem rechtlich erforderlichen Weg abzugeben.

(2) Die Anbieterin schuldet keinen fristgerechten Zugang von Nachrichten oder Vorgängen bei Dritten und keine Zustell-, Lese- oder Beweisnachweise, soweit dies nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung zugesagt ist.

(3) Nutzt der Kunde Partnerzugänge zur Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten oder Kunden, hat er die Zulässigkeit dieser Zusammenarbeit und die Nutzung der Plattform mit den betroffenen Dritten eigenständig zu vereinbaren. Diese Vereinbarung ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(4) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Daten er Dritten über Partnerzugänge zugänglich macht, und verantwortet die Rechteverwaltung. Die Anbieterin prüft weder die Berechtigung noch die Identität der vom Kunden freigeschalteten Dritten und übernimmt keine Verantwortung für deren Verhalten.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Offenlegung von Daten gegenüber Dritten keine Geheimhaltungspflichten, Exportkontrollvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

§ 9 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

(1) Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) bedarf gesonderter Vereinbarung.

(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Nutzungsmetrik beschränkt (insbesondere Anzahl benannter Nutzer, Mandanten, Standorte oder Vorgänge). Zugänge sind personalisiert; eine gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Zugänge dürfen bei Ausscheiden eines Nutzers auf eine andere Person umgeschrieben werden.

(3) Dienstleister des Kunden dürfen im Rahmen der Bearbeitung von Vorgängen des Kunden zugreifen, wenn sie auf Vertraulichkeit verpflichtet sind und der Kunde für ihr Verhalten wie für eigenes einsteht.

(4) Unzulässig sind insbesondere: Weitervermietung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung der Software als Dienst für Dritte; Dekompilierung, Rückentwicklung oder Vervielfältigung der Software (§ 69e UrhG bleibt unberührt); automatisiertes Auslesen (Scraping), unzulässige Lasttests, Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung in Textform, das Umgehen technischer Nutzungs- oder Mengenbegrenzungen sowie die Veröffentlichung von Benchmark- oder Leistungsvergleichen ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin.

(5) Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, hat er dies unverzüglich anzuzeigen und die Nutzung nachzulizenzieren. Die Anbieterin kann die Vergütung für die tatsächliche Nutzung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Überschreitung verlangen.

§ 10 Open-Source-Komponenten

(1) Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.

(2) Eine Übersicht der eingesetzten Open-Source-Komponenten stellt die Anbieterin auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

§ 11 Rechte an Kundendaten, Auswertungen und Feedback

(1) Kundendaten verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden. Die Anbieterin erhält ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit und die Zwecke dieses Vertrags beschränktes Recht, Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und anzuzeigen, soweit dies zur Leistungserbringung, zur IT-Sicherheit, zur Fehleranalyse, zur Missbrauchsprävention und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, technische Nutzungs-, Log- und Nutzungsstatistikdaten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehlerbehebung und zur Weiterentwicklung der Software zu verwenden.

(3) Eine Verwendung von Kundendaten in aggregierter und anonymisierter Form für Statistiken, Branchenkennzahlen oder Benchmarks ist nur zulässig, wenn ein Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer, Produkte, Lieferanten oder Kunden ausgeschlossen ist. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen. [Alternativ: nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.]

(4) Eine über die Absätze 1 bis 3 hinausgehende Nutzung von Kundendaten für eigene Zwecke der Anbieterin erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesondert und ausdrücklich vereinbart oder die Daten wurden zuvor wirksam anonymisiert.

(5) An der Software, ihrem Quellcode, den Datenmodellen, Oberflächen, Vorlagen, Formularen, Auswertungslogiken und Dokumentationen sowie an von der Anbieterin erstellten Konfigurationen stehen alle Rechte der Anbieterin oder ihren Lizenzgebern zu.

(6) Übermittelt der Kunde Vorschläge, Anregungen oder Feedback zur Software, darf die Anbieterin diese unentgeltlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung nutzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.

§ 12 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde schafft und unterhält auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software, insbesondere eine geeignete Internetanbindung, eine unterstützte Browserumgebung und ein angemessenes Berechtigungskonzept. Die Anbieterin weist auf geänderte technische Voraussetzungen in angemessener Frist hin.

(2) Der Kunde benennt mindestens einen administrativen Hauptansprechpartner, der Nutzer anlegt, Rollen und Berechtigungen verwaltet und organisatorische Einstellungen vornimmt.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und informiert die Anbieterin unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Für Aktivitäten unter seinen Zugängen ist der Kunde verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat.

(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Eingabe, Übermittlung und Verarbeitung der Kundendaten verantwortlich und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass er mitbestimmungsrechtliche Anforderungen einhält, insbesondere eine etwa erforderliche Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, soweit die Software zur Erfassung von Aufgaben, Maßnahmen, Bearbeitungszeiten oder Verantwortlichkeiten eingesetzt wird.

(6) Der Kunde wird besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) nur einstellen, soweit dies gesondert vereinbart und rechtlich zulässig ist.

(7) Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform gefährdet, insbesondere das Einschleusen von Schadsoftware, automatisierte Angriffe und die Umgehung von Sicherheitsmechanismen.

(8) Der Kunde meldet erkannte Mängel, Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich und nachvollziehbar und unterstützt die Anbieterin bei der Eingrenzung im zumutbaren Umfang.

(9) Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden vertraglichen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen hinsichtlich der Kundendaten selbst verantwortlich, insbesondere für QM-Aufzeichnungen, Produkthaftungs- und Rückverfolgbarkeitsnachweise sowie handels- und steuerrechtliche Unterlagen. Er hat die hierfür erforderlichen Exporte rechtzeitig vorzunehmen (§ 27).

§ 13 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Die Anbieterin schuldet eine Zielverfügbarkeit der produktiven Instanz von [99,5] % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt gemäß § 5 Abs. 2.

(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Notfallwartungen aus Sicherheitsgründen, Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, insbesondere Störungen der Internetverbindung des Kunden oder Fehlkonfigurationen in seinem Verantwortungsbereich.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, Wartungs-, Pflege-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchzuführen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(4) Support wird per E-Mail an [Support-Adresse] sowie über die in der Produktdokumentation benannten Kanäle geleistet, an Werktagen [Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr] mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz der Anbieterin. Die Anbieterin reagiert auf Störungsmeldungen innerhalb angemessener Frist, bei einer vollständigen Betriebsunterbrechung ohne Ausweichlösung innerhalb von [vier] Arbeitsstunden. Wiederherstellungszeiten sowie weitergehende Service Levels werden nur zugesagt, soweit dies ausdrücklich gesondert vereinbart ist.

(5) Die Anbieterin führt arbeitstägliche, verschlüsselte Datensicherungen durch und bewahrt diese für [sieben] Tage auf. Die Datensicherung dient der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzt keine eigene Archivierung des Kunden.

(6) Ein Anspruch auf unveränderte Benutzeroberflächen, auf den Fortbestand einzelner Nebenfunktionen oder auf Kompatibilität mit sämtlichen Drittsystemen besteht nur bei ausdrücklicher Zusage.

§ 14 Vergütung, Preisanpassung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung oder der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende Entgelte sind im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum zu zahlen. Einmalige Leistungen (Einrichtung, Migration, Schulung, Individualleistungen) werden gesondert vergütet.

(3) Erhöht der Kunde während der Laufzeit die Nutzungsmetrik (z. B. Nutzeranzahl, Module, Mandanten), wird die zusätzliche Vergütung anteilig ab dem Zeitpunkt der Freischaltung berechnet. Eine Reduzierung wirkt frühestens zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(4) Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.

(5) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als dreißig (30) Tage in Verzug, ist die Anbieterin nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Androhung der Sperre berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen. Auf Verlangen des Kunden ermöglicht die Anbieterin während der Sperre den Export der zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlichen Kundendaten; hierfür kann eine angemessene Aufwandsvergütung verlangt werden.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, die Vergütung für laufende Leistungen nach billigem Ermessen anzupassen, frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum. Die Anpassung ist dem Kunden mindestens acht (8) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitzuteilen. Übersteigt die Erhöhung [5] % der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Preise. Auf das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.

(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das BDSG.

(2) Rollenverteilung: Für die in die Software eingestellten oder über Schnittstellen importierten fachlichen Inhaltsdaten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Hierzu gehören insbesondere Reklamations- und Fehlervorgänge, 8D-Reports, FMEA-Stände, Maßnahmen und Aufgaben sowie die darin enthaltenen personenbezogenen Angaben zu Bearbeitern, Verantwortlichen und Ansprechpartnern des Kunden, seiner Lieferanten und seiner Kunden. Die Anbieterin verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiterin.

(3) Vor Beginn der Verarbeitung schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB vor, soweit die Auftragsverarbeitung betroffen ist.

(4) Eigene Verantwortlichkeit der Anbieterin: Für Verarbeitungen, die der Begründung, Durchführung und Absicherung des Nutzungsverhältnisses dienen, ist die Anbieterin selbst Verantwortliche. Hierzu gehören insbesondere Anlage und Verwaltung von Nutzerkonten, Authentifizierung, Berechtigungssteuerung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, Kommunikation und Support, Abrechnung auf Ansprechpartner-Ebene sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an sicherem und geordnetem Betrieb, IT-Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Fehleranalyse und Weiterentwicklung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten).

(5) In eigener Verantwortlichkeit verarbeitet die Anbieterin insbesondere: Stamm- und Profildaten (Name, Benutzername, dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Rolle, Organisation, Teamzuordnung, Spracheinstellung), Zugangs- und Authentifizierungsdaten (Login-Informationen, Passwort-Hashes, Mehrfaktor-Authentifizierung, Session- und Token-Informationen), Nutzungs- und Protokolldaten (Login-Zeitpunkte, IP-Adressen, Geräte- und Browserinformationen, Fehlermeldungen, Audit-Logs, sicherheitsrelevante Ereignisse), Kommunikations- und Supportdaten, Abrechnungsdaten auf Ansprechpartner-Ebene sowie technische Telemetrie- und Betriebsdaten.

(6) Ein Teil dieser Daten wird nicht unmittelbar bei den Nutzern erhoben, sondern vom Kunden bereitgestellt, etwa Name, dienstliche Kontaktdaten sowie Rollen- und Berechtigungsinformationen.

(7) Empfänger sind Hosting-, Infrastruktur- und Sicherheitsdienstleister, Dienstleister für Authentifizierung, Kommunikation, Support und technische Betriebsunterstützung, Zahlungs- und Abrechnungsdienstleister sowie Behörden, Gerichte und Berater, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.

(8) Drittlandübermittlung: Die Software wird auf der Plattform der Supabase Pte. Ltd, Singapur, unter Nutzung der Infrastruktur von Amazon Web Services betrieben; primärer Speicherort ist die Region Frankfurt am Main (eu-central-1). Eine Übermittlung in ein Drittland oder ein Zugriff aus einem Drittland, insbesondere zu Support- und Wartungszwecken, kann nicht ausgeschlossen werden. Sie erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) nebst ergänzenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen oder auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses. § 6 Abs. 5 gilt entsprechend.

(9) Speicherdauer: Nutzerkonto- und Profildaten werden für die Dauer des Nutzungsverhältnisses gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen. Sicherheits- und Audit-Logs werden für [30 bis 180] Tage je nach Log-Kategorie nach Maßgabe des Löschkonzepts der Anbieterin gespeichert. Support- und Kommunikationsdaten werden für die Dauer der Bearbeitung und darüber hinaus nur zu Nachweis-, Gewährleistungs- oder Verteidigungszwecken gespeichert. Abrechnungs- und steuerrelevante Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Für fachliche Inhaltsdaten richtet sich die Speicherdauer nach den Weisungen des Kunden, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und § 27.

(10) Die Bereitstellung der für Kontoanlage, Authentifizierung, Rollen- und Berechtigungssteuerung erforderlichen Daten ist für die Nutzung der Software notwendig; ohne diese Daten kann ein Nutzerkonto nicht eingerichtet und die Software nicht sicher bereitgestellt werden.

(11) Betroffene Personen haben gegenüber der jeweils verantwortlichen Stelle das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, ein Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Betrifft ein Anliegen fachliche Inhaltsdaten, ist der Kunde erste Anlaufstelle; die Anbieterin unterstützt ihn nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(12) Die Anbieterin trifft keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Nutzern. Bewertungen und Entscheidungen innerhalb der Software werden vom Kunden getroffen.

(13) Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren und, soweit erforderlich, die Beteiligung des Betriebsrats sicherzustellen (§ 12 Abs. 5). Die Anbieterin stellt hierfür ein Datenschutzinformationsblatt für Nutzer unter [URL] bereit.

(14) Anfragen zum Datenschutz sind zu richten an: WWT Solutions UG (haftungsbeschränkt), c/o Nils Wiemeler, Öhlmühle 10, 20357 Hamburg, info@wwt-solutions.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist [nicht bestellt / erreichbar unter: •].

§ 16 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim, verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags und legen sie Dritten nicht offen. Zugang erhalten nur Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und die Information zur Vertragsdurchführung benötigen.

(2) Vertraulich sind insbesondere technische Zeichnungen, Spezifikationen, Prüf- und Messdaten, Fehlerbilder, Ursachenanalysen, Lieferanten- und Kundenbeziehungen, Preise, Vertragsinhalte, Sicherheitsinformationen, Quellcode sowie alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrem Wesen nach erkennbar vertraulichen Informationen.

(3) Die Parteien treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG.

(4) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Im letzteren Fall informiert die empfangende Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.

(5) Die Verpflichtung gilt für fünf (5) Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht.

§ 17 Informationssicherheit und Sicherheitsvorfälle

(1) Die Anbieterin unterhält ein dem Stand der Technik angemessenes Informationssicherheitsniveau und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme. Einzelheiten ergeben sich aus der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(2) Die Anbieterin führt Datensicherungen nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 durch. Diese ersetzen keine eigene Datensicherung oder Archivierung des Kunden.

(3) Bei Sicherheitsvorfällen, die Kundendaten betreffen, informiert die Anbieterin den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung und nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(4) Sicherheitsüberprüfungen, Audits oder Fragebögen des Kunden erfolgen nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; darüber hinausgehende Prüfungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gegen Aufwandsvergütung durchgeführt.

§ 18 Unterauftragnehmer

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, Unterauftragnehmer und sonstige Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen. Sie bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich.

(2) Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, richtet sich der Einsatz nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(3) Auf Anfrage informiert die Anbieterin den Kunden in Textform über die wesentlichen leistungsrelevanten Unterauftragnehmer, ihre Rolle und den Verarbeitungsort.

§ 19 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Die Anbieterin darf den Leistungsumfang aus sachlichem Grund anpassen, insbesondere zur Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, geänderter Anforderungen von Infrastruktur- oder Plattformpartnern oder zur Verbesserung der Nutzbarkeit, sofern die Anpassung für den Kunden zumutbar ist und den vertraglich geschuldeten Kernleistungsumfang nicht wesentlich einschränkt.

(2) Führt eine Änderung zu einer nicht nur unwesentlichen Einschränkung einer geschuldeten Hauptfunktion, informiert die Anbieterin den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall hinsichtlich des betroffenen Moduls oder insgesamt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; das Kündigungsrecht erlischt vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung.

§ 20 Änderungen dieser AGB

(1) Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Widerspruchs wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart. Widerspricht er, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächsten zulässigen Kündigungstermin zu kündigen.

(4) Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung können nicht nach dieser Klausel vorgenommen werden; hierfür gelten § 14 Abs. 6 und § 19.

§ 21 Mängelrechte

(1) Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht und sich für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignet.

(2) Unerhebliche Abweichungen, technisch bedingte Einschränkungen, bloße Komfortbeeinträchtigungen sowie unwesentliche Verfügbarkeitseinschränkungen begründen keinen Mangel.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form an und beschreibt, wie sich der Mangel äußert, wie er sich auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. Die Anbieterin erhält eine angemessene Frist zur Analyse und Nacherfüllung.

(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Anbieterin durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung eines zumutbaren Workarounds oder einer Ersatzlösung, sofern der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

(5) Stellt sich heraus, dass kein von der Anbieterin zu vertretender Mangel vorlag, insbesondere weil die Störung auf der Systemumgebung des Kunden, unsachgemäßer Nutzung oder fehlendem Anwendungswissen beruht, kann die Anbieterin den entstandenen Aufwand nach ihren jeweils gültigen Sätzen berechnen.

(6) Das Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, unzumutbar oder der Anbieterin innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist.

(7) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 22 Rechtsmängel und Schutzrechte Dritter

(1) Die Anbieterin steht dafür ein, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software keine Schutzrechte Dritter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verletzt.

(2) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Software geltend, informiert der Kunde die Anbieterin unverzüglich in Textform, überlässt ihr die Rechtsverteidigung und gibt ohne Zustimmung der Anbieterin keine Anerkenntnisse ab. Die Anbieterin stellt den Kunden insoweit von berechtigten Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, nach ihrer Wahl ein entsprechendes Nutzungsrecht zu beschaffen oder die Software so zu ändern oder zu ersetzen, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt und die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ist beides nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; die Anbieterin erstattet in diesem Fall im Voraus gezahlte Vergütung zeitanteilig.

(4) Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf Kundendaten, auf einer Änderung der Software durch den Kunden oder auf der Nutzung in Verbindung mit nicht von der Anbieterin bereitgestellten Produkten beruht.

§ 23 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden übersteigt in der Regel nicht die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ergebnisse der Software – insbesondere Auswertungen, Kennzahlen, Bewertungen oder Vorschläge – ohne eigene fachliche Prüfung verwendet, dass Vorgänge inhaltlich unzutreffend erfasst wurden oder dass der Kunde die ihn treffenden Aufbewahrungs-, Melde- oder Nachweispflichten nicht erfüllt hat.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

(8) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 24 Freistellung durch den Kunden

(1) Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer, auf rechtswidrig eingestellten oder übermittelten Kundendaten, auf fehlenden Berechtigungen oder auf der Verletzung von Mitwirkungs- und Rechtmäßigkeitspflichten beruhen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ab, soweit dadurch die Freistellungspflicht erweitert würde.

§ 25 Laufzeit, Testphase und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs oder dem vereinbarten Datum. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung; fehlt eine Regelung, beträgt sie zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Eine kostenlose Test- oder Probephase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich eine kostenpflichtige Fortsetzung vereinbart wird. Während der Testphase wird die Software ohne Gewährleistung und ohne Service Level bereitgestellt; die Haftung richtet sich nach § 23, bei unentgeltlicher Nutzung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Kostenlose Leistungspakete können von der Anbieterin mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform eingestellt oder gekündigt werden. Ein Anspruch auf Fortbestand kostenloser Angebote besteht nicht.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung, bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einer die Systemsicherheit gefährdenden Nutzung.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 26 Sperrung

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Zugänge oder den Zugang insgesamt vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen oder eine Sperre zur Abwehr erheblicher Risiken für die Plattform oder Dritte erforderlich ist.

(2) Die Anbieterin informiert den Kunden über die Sperre und deren Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Berechtigte Interessen des Kunden, insbesondere an der Erfüllung eigener Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, werden angemessen berücksichtigt.

(3) § 14 Abs. 5 (Sperre wegen Zahlungsverzugs) bleibt unberührt.

§ 27 Vertragsbeendigung, Datenexport und Löschung

(1) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht des Kunden.

(2) Der Kunde kann seine Kundendaten während der Laufzeit jederzeit sowie innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende in den von der Software vorgesehenen Standardformaten (z. B. PDF, CSV, Excel) selbst exportieren. Die Anbieterin hält den Zugang hierfür in dem für den Export erforderlichen Umfang bereit.

(3) Weitergehende Exit-, Migrations-, Konvertierungs- oder Unterstützungsleistungen, insbesondere Datenexporte in kundenspezifischen Formaten, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(4) Nach Ablauf der Exportfrist ist die Anbieterin berechtigt und auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Maßgeblich sind ergänzend die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass QM-Aufzeichnungen erheblichen Aufbewahrungsanforderungen unterliegen können, insbesondere aus Kundenvorgaben, branchenspezifischen Regelwerken sowie produkthaftungs-, handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die rechtzeitige Sicherung dieser Daten obliegt allein dem Kunden. Eine verlängerte Archivierung durch die Anbieterin ist nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung möglich.

(6) Log-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Nachweisunterlagen darf die Anbieterin für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen weiter speichern.

§ 28 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruht, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen sowie großflächige Cyberangriffe auf Infrastrukturen Dritter.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung. Dauert das Ereignis länger als [drei] Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 29 Referenznennung

(1) Die Anbieterin darf den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden benennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Weitergehende Referenzdarstellungen, insbesondere Fallstudien und Zitate, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 30 Abtretung und Vertragsübernahme

(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber zu übertragen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier (4) Wochen nach Mitteilung zum Übertragungsstichtag außerordentlich kündigen.

§ 31 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Die Nutzung der Software kann Vorschriften der Export- und Sanktionskontrolle unterliegen. Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer diese Vorschriften einhalten.

(2) Der Kunde wird die Software insbesondere nicht sanktionierten Personen, Einrichtungen oder Gebieten zugänglich machen und ist für die Zulässigkeit von Zugriffen aus Drittstaaten selbst verantwortlich.

§ 32 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz der Anbieterin], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.

(4) Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucherverträge kommen nach § 1 Abs. 2 nicht zustande.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.